Wir verteidigen!
Einzelpersonen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht…
Unsere Mandanten sind dabei Mitglieder von Entscheidungs- und Aufsichtsgremien sowie Mitarbeiter von Unternehmen, aber auch Angehörige von Heilberufen, Freiberufler und Beamte; wir verteidigen insbesondere im
- Arbeitsstrafrecht
- Bank- und Kapitalmarktstrafrecht
- Bilanzstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Kartellstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Wettbewerbsstrafrecht;
daneben verteidigen wir auch in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Betruges, Subventionsbetruges oder Kreditbetruges, der Untreue sowie der Steuerhinterziehung.
… aber auch im allgemeinen Strafrecht sowie im Arznei- und Betäubungsmittelstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren treffen natürlich nicht nur Entscheidungs- und Aufsichtsgremien sowie Mitarbeiter von Unternehmen und betreffen auch nicht nur wirtschafts- oder steuerstrafrechtliche Vorwürfe.
Wir verteidigen daher selbstverständlich auch Beschuldigte in Verfahren aus dem sogenannten allgemeinen Strafrecht, zum Beispiel in Verfahren wegen
- fahrlässiger Tötung, insbesondere im Zusammenhang mit Unfallgeschehen, aber auch vorsätzlicher Tötung (Totschlag oder Mord)
- fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung
- Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Trunkenheit im Straßenverkehr
- Raubes, räuberischer Erpressung und Erpressung
- Geiselnahme und erpresserischen Menschenraubes
- Diebstahls, Hehlerei und Begünstigung,
sowie wie in Verfahren aus dem Arznei- und Betäubungsmittelstrafrecht.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit in Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Verteidigung in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, zum Beispiel wegen
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Missachtung einer Lichtzeichenanlage (Rotlichtverstoß)
- Überschreitung von Lenkzeiten
- Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
- Verstoßes gegen Ladungssicherungsvorschriften