Wir vertreten!
Unternehmen, die am Strafverfahren beteiligt sind…
Unternehmen sind im Strafverfahren nach derzeit geltendem Recht nicht Beschuldigte; sie können aber Verletzte (zum Beispiel im Marken-, Wettbewerbs- oder Kartellstrafrecht) oder Beteiligte (zum Beispiel im Einziehungsverfahren) sein. Die Interessen von Unternehmen vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich in jeder Lage des Verfahrens gegenüber Beschuldigten und ihren Rechtsanwälten, aber auch gegenüber der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem mit der Sache befassten Gericht konsequent und fokussiert.
… aber auch Einzelpersonen als Zeugen, Nebenkläger oder Adhäsionskläger
Die Erforschung der Wahrheit ist das zentrale Anliegen des Strafprozesses. Zeugen spielen bei der Wahrheitsermittlung eine zentrale Rolle. Sie sind verpflichtet, vorbehaltlich eines Rechts zur Aussageverweigerung, umfassend und wahrheitsgemäß bis zur Grenze der Selbstbelastung zu allen Tatsachen auszusagen, die für die Sache von Bedeutung sind. Wir beraten und vertreten Zeugen vor sowie in einer Vernehmung vor der Polizei, Staatsanwaltschaften, Finanz- und Zollbehörden und Gerichten sowie vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Daneben vertreten wir die von einer Straftat Verletzten als Nebenkläger und machen die aus der Straftat folgenden zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend.